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Indirekteinleiter

Als Indirekteinleiter bezeichnet der Gesetzgeber einen Abwasserproduzenten, der seine Abwässer – zumeist ungereinigt bzw. vorgereinigt – über die Kanalisation und somit i.d.R. über eine kommunale Kläranlage indirekt in die Gewässer einleitet. Weichen diese Abwässer mehr als geringfügig von häuslichen Abwässern ab, so spricht man von betrieblichem Abwasser.

Vor der Einleitung der betrieblichen Abwässer ist eine Indirekteinleiterzustimmung des Kanalisationsunternehmens erforderlich.

Der dazu notwendige Antrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können als Download heruntergeladen werden. Für zusätzliche Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Büro des Reinhaltungsverbandes Trattnachtal.

 

zu den Downloads

Reinhaltungsverband und Biogas Trattnachtal GmbH – Unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil

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